Die Türkei hat für Ausländer und Expatriates wesentliche Änderungen bei der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen eingeführt. Für alle Verfahren, einschließlich der Aufenthaltsregistrierung und der Abnahme von Fingerabdrücken, ist nun eine Terminvereinbarung über eine spezielle Website erforderlich. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht mehr möglich. Wer ohne Termin kommt, wird nicht bedient und bekommt einen neuen Termin angeboten.
Außerdem müssen sich Ausländer nach der Anmeldung an ihrem Wohnort im nationalen elektronischen Meldesystem (UETS) registrieren lassen. Ohne diese Registrierung werden Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht bearbeitet.











