In der Türkei vermeiden es einige Wohnungseigentümer, ihre Wohnungen zu vermieten, da dies nicht nur häusliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Theoretisch schützt das Gesetz die Mieter, da die Vermietung als offiziell gilt und die Wohnung zu ihrem persönlichen Raum wird.
Dies hat jedoch zu einer Situation geführt, in der Vermieter gezwungen waren, den Wert ihrer Wohnungen zu mindern, indem sie sie „auf der Grundlage von Fotos“ verkauften, da eine persönliche Besichtigung nicht mehr möglich war.
Türkische Anwälte haben die Rechte der Eigentümer geklärt, und hier sind die wichtigsten Punkte:
- Der Eigentümer hat das Recht, seine Immobilie zu besichtigen, nachdem er die Mieter darüber informiert hat.
- Im Falle von Besichtigungen für Kaufinteressenten kann der Eigentümer solche Besichtigungen zweimal pro Woche durchführen, indem er mit den Mietern bestimmte Tage und Uhrzeiten vereinbart.
An den vereinbarten Tagen und zu den vereinbarten Zeiten sind die Mieter verpflichtet, den Kaufinteressenten Einlass zu gewähren. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann rechtliche Konsequenzen, einschließlich strafrechtlicher Haftung, nach sich ziehen.











