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Wie der Erwerb einer Immobilie in der Türkei abgewickelt wird

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Ein Immobilienkauf ist ein großer Schritt, bei dem Fehler schlicht nicht drin sind. Deshalb wickeln Sie den Kauf einer Wohnung in der Türkei am besten mit erfahrenen Fachleuten vor Ort ab, etwa mit dem Team von Yekta Homes. Es begleitet Sie korrekt, sicher und zu den besten Konditionen durch jede Phase des Geschäfts. Wie die Abwicklung eines Immobilienkaufs in der Türkei funktioniert, lesen Sie hier.

Inhalt:

Was Sie beim Kauf einer Wohnung in der Türkei wissen sollten

Ein Eigenheim im Ausland will vorbereitet sein. Mit den Eigenheiten des fremden Rechts befassen Sie sich besser vorher, damit sie später keine unangenehme Überraschung werden. Das sollten Sie wissen, bevor Sie eine Wohnung in der Türkei kaufen.

Besonderheiten beim Immobilienkauf als Ausländer

Ausländer dürfen in der Türkei Immobilien besitzen. Das gilt für Staatsangehörige der meisten Länder, darunter Kasachstan, Aserbaidschan, Usbekistan und viele andere. Käufer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Einschränkungen gibt es für Staatsangehörige bestimmter Länder in einigen Küsten- und Grenzprovinzen. Außerdem ist der Kauf in Militär- und Sicherheitszonen ohne Genehmigung verboten: Den Status eines konkreten Grundstücks prüft man deshalb vor dem Geschäft. Grundstücke über 30 Hektar dürfen Ausländer ebenfalls nicht erwerben, und alle Ausländer zusammen dürfen höchstens 10 % der Fläche eines Landkreises besitzen.

Die Türkei begegnet Ausländern, die in örtliche Immobilien investieren, sehr offen. Eine solche Investition kann die Grundlage für eine türkische Aufenthaltserlaubnis sein. Voraussetzung ist eine Immobilie im Wert von mindestens 200.000 USD laut TAPU-Preis. Ab einem Kauf von 400.000 USD kann der Käufer die türkische Staatsbürgerschaft beantragen.

Wie in jedem anderen Land muss ein Eigentümer auch als Ausländer Grundsteuer zahlen, die Gesetze vor Ort und seines eigenen Landes einhalten und die Nebenkosten pünktlich begleichen.

Wie findet man eine Immobilie in der Türkei?

Passende Angebote können Sie selbst suchen oder mit einer Agentur. Für ausländische Käufer ist es deutlich bequemer, mit einer Firma vor Ort zu arbeiten, die den Markt gut kennt. Wenn Sie sich zum Beispiel an Yekta Homes wenden, bekommen Sie:

  • eine große Auswahl an Immobilien direkt vom Bauträger;
  • das volle Spektrum an Leistungen, von der persönlichen Objektauswahl und der Organisation einer Besichtigungsreise bis zur Vertretung Ihrer Interessen beim Kauf und dem Service danach;
  • die Gewähr, dass das Geschäft rechtlich einwandfrei ist;
  • umfassende fachliche Begleitung und mehr.

Unser Unternehmen bietet Wohnungen in modernen fertiggestellten und im Bau befindlichen Wohnanlagen, die sich für Urlaub, zum Wohnen oder zur Vermietung eignen. Mit uns wird die Immobiliensuche in der Türkei zu einem einfachen und angenehmen Prozess, an dessen Ende genau das steht, wovon Sie immer geträumt haben.

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Der Ablauf des Immobilienkaufs in der Türkei

Der Kauf eines Eigenheims in der Türkei verläuft in mehreren Phasen:

  • Auswahl der Immobilie;
  • Unterzeichnung des Kaufvertrags;
  • Vorbereitung der nötigen Unterlagen;
  • Zahlung;
  • Eigentumsübertragung und TAPU;
  • Ummeldung der Versorgungsverträge.

Zu jeder Phase gehören mehrere Aufgaben. Sehen wir sie uns genauer an.

Auswahl der Immobilie

Bei der Vielfalt an Angeboten auf dem türkischen Markt fällt die Wahl nicht immer leicht. Deshalb bieten wir unseren Kunden nur hochwertige Objekte an, fertig oder im Bau, errichtet nach modernen Standards für Qualität, Sicherheit und Komfort. Unter den Angeboten von Yekta Homes finden Sie leicht eine Immobilie mit den gewünschten Merkmalen, ob gemütliches Studio für den Saisonurlaub oder großzügige Luxuswohnung für eine große Familie.

Sobald Sie Ihre Auswahl eingegrenzt haben, organisieren wir eine Besichtigungsreise. Dabei sehen Sie die Objekte mit eigenen Augen, statt „blind“ zu kaufen. Einen Wohnsitz in der Türkei wählt man so am zuverlässigsten aus. Während der Reise treffen Sie Ihre endgültige Entscheidung und können sich ihrer völlig sicher sein. Die Organisation der Reise übernimmt unser Unternehmen.

Phasen des Kaufs: der Kaufvertrag

Hat sich der Käufer für eine Immobilie entschieden, unterschreiben Käufer und Verkäufer einen Vertrag. Darin stehen:

  • die Angaben zu den Vertragsparteien;
  • Informationen zur Immobilie;
  • die Zahlungsbedingungen;
  • die Haftung der Parteien.

Mit einer Anzahlung sichert sich der Käufer die Immobilie als alleiniger Interessent. Sie beträgt in der Regel 5–10 % des Gesamtpreises.

Für die Unterschrift unter den Kaufvertrag braucht ein ausländischer Käufer nur seinen Reisepass. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren und in den Sprachen aufgesetzt, die für beide Seiten passen. Das Eigentum geht damit allerdings noch nicht über. Dafür muss das Geschäft staatlich eingetragen werden.

Unterlagen für die Eintragung des Geschäfts

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags steht einiges an Papierkram an:

  • Steuernummer beantragen. Für einen Immobilienkauf braucht ein Ausländer eine türkische Steuernummer. Das ist einfach: Sie gehen zum örtlichen Finanzamt, füllen einen Antrag aus und legen Ihren Reisepass vor.
  • Vollmacht für einen Immobilienmakler. Sie ist freiwillig, erleichtert ausländischen Käufern den Kauf aber erheblich. Mit Vollmacht erledigt ein erfahrener Fachmann den gesamten Papierkram für das Geschäft.
  • Konto bei einer türkischen Bank eröffnen. Beim Immobilienkauf in der Türkei ist das üblich. Später kann der neue Eigentümer über dasselbe Konto auch die Nebenkosten bezahlen. Dafür braucht der Käufer den Reisepass mit Kopie, die türkische Steuernummer und einen Nachweis seiner Wohnadresse.
  • Staatliche Genehmigung einholen. Für manche Immobilien in der Türkei ist eine Genehmigung der Militärbehörden nötig.
  • Wertgutachten. Bei Geschäften mit Ausländern ist es Pflicht: Ein lizenziertes Gutachterunternehmen erstellt es, und es gilt 3 Monate.
  • Police der Pflicht-Erdbebenversicherung (DASK). Ohne sie wird die Eigentumsübertragung nicht eingetragen.

Jedes Geschäft braucht seinen eigenen Satz an Unterlagen. Die Fachleute von Yekta Homes helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung. Liegen die Unterlagen vor, geht es an die Zahlung.

Wie man eine Immobilie in der Türkei bezahlt

Eine Immobilie in der Türkei können Sie in US-Dollar, Euro, britischen Pfund oder türkischer Lira bezahlen. An der Küste wird meist in Euro gezahlt. Bevorzugt der Käufer eine bestimmte Währung, spricht er das am besten vorab mit dem Verkäufer ab und hält es im Kaufvertrag fest.

Bezahlt wird in der Regel per Banküberweisung. Ein Teil des Betrags kann bar fließen. Geht es beim Kauf jedoch um die Staatsbürgerschaft, werden nur Überweisungen anerkannt, und Barzahlungen lassen sich später schwer belegen. Der Weg über die Bank ist also sicherer. Der volle Betrag muss vor Ausstellung der TAPU bezahlt sein. Sie können in der Türkei auch mit Hypothek oder in Raten kaufen, das wird dann als Belastung in der Eigentumsurkunde vermerkt.

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Eigentumsübertragung und Erhalt der TAPU

Die Eigentumsübertragung findet im Grundbuchamt statt, in Anwesenheit von Verkäufer und Käufer (oder ihren gesetzlichen Vertretern), dem Immobilienmakler und einem vereidigten Dolmetscher. Im Kern geht es um die Übergabe des wichtigsten Eigentumsdokuments, der TAPU (Eigentumsurkunde). Der neue Eigentümer erhält sie fünf Tage nach dem Antrag beim Grundbuchamt. Erst dann ist er rechtlich vollwertiger Eigentümer.

Verträge mit den Versorgern

Danach muss der neue Eigentümer nur noch die Versorgungsverträge auf seinen Namen umschreiben lassen.

Bei einem Neubau muss zuerst die Nutzungsgenehmigung des Gebäudes vorliegen, die iskan.

Kann man einen Immobilienkauf aus der Ferne abwickeln?

Damit der Kauf für ausländische Käufer so bequem und einfach wie möglich ist, bieten wir einen Fernkauf-Service an. Unsere Fachleute erledigen alle nötigen Schritte für Sie. Sie brauchen nur eine notariell beglaubigte Vollmacht. Sie wählen eine passende Wohnung aus und bezahlen sie, um alles Weitere kümmert sich unser Team. Das spart Zeit und Mühe und sorgt dafür, dass das Geschäft korrekt und sicher abläuft. Viele ausländische Käufer überlassen die Abwicklung lieber Profis, die den türkischen Markt kennen. Alle Phasen beschreiben wir ausführlich in unserem Artikel über den Ablauf beim Erwerb einer Immobilie in der Türkei.

Eine Vollmacht für das Geschäft im Grundbuchamt lässt sich auf zwei Wegen ausstellen:

Wo ausstellenWorauf achten
Bei einem türkischen Konsulat in Ihrem Land Vorab einen Termin buchen und persönlich erscheinen. Die Vollmacht gilt in der Türkei ohne Apostille und Übersetzung. Die Konsulargebühr liegt je nach Land meist zwischen 60 und 400 USD
Bei einem Notar vor Ort Nötig ist eine vollständige notarielle Urkunde mit Foto des Vollmachtgebers, eine bloße Unterschriftsbeglaubigung reicht nicht. Danach Apostille und notariell beglaubigte Übersetzung ins Türkische

In der Vollmacht steht jede Handlung, die der Vertreter vornehmen darf: Steuernummer beantragen, Bankkonto eröffnen, im Grundbuchamt unterschreiben und Versorger anmelden. Je genauer die Liste, desto geringer das Risiko, dass das Grundbuchamt eine neue Vollmacht verlangt.

„Beim Kauf aus der Ferne kommt es darauf an, die Vollmacht gleich beim ersten Mal richtig aufzusetzen, mit allen Handlungen und den Angaben zur Immobilie. Dann läuft das Geschäft ohne erneute Reisen durch“, sagt ein Vertriebsmanager von Yekta Homes.

Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei

Neben dem größten Posten, dem Kaufpreis, sollten Sie beim Kauf eines Eigenheims in der Türkei weitere Kosten einplanen. Dazu gehören:

  • Die Gebühr für die Umschreibung der Eigentumsurkunde: 4 % des im Geschäft angegebenen Werts, jedoch nicht weniger als der Steuerwert; laut Gesetz teilen sich Käufer und Verkäufer sie zu gleichen Teilen.
  • Die Gebühr des Grundbuchamts für ausländische Käufer: 20.870 TL (etwa 378 €) im Jahr 2026, dazu das Honorar des vereidigten Dolmetschers.
  • Die Kosten der Vollmacht: 100–150 €.
  • Die Leistungen des Immobilienmaklers: Das Honorar wird individuell vereinbart.
  • Die Nutzungsgenehmigung iskan beim Kauf eines Neubaus: 300 bis 1.000 €.
  • Die DASK-Versicherung: 500–3.000 TL (etwa 9–54 €) im Jahr.
  • Der Anschluss an die Versorger: 200–300 € bei einem Neubau; die Ummeldung bei einer Bestandsimmobilie: 50–150 €.
  • Das Wertgutachten: zahlt der Käufer, die Höhe hängt vom Unternehmen ab.

Die Nebenkosten machen meist 5–7 % des Kaufpreises aus. In der Türkei ist dieser Anteil deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern.

Ein Beispiel für eine Wohnung zu 120.000 €: Die Gebühr für die Umschreibung beträgt für beide Seiten 4.800 €, davon zahlt der Käufer 2.400 €. Die Gebühr des Grundbuchamts liegt bei etwa 378 €, die DASK-Versicherung bei bis zu 54 € im Jahr. Die Euro-Beträge sind zum Kurs der Zentralbank der Türkei vom 6. Oktober 2026 umgerechnet: 1 € = 55,19 TL.

Für wen ein Kauf aus der Ferne nicht passt

  • Wer für die Staatsbürgerschaft kauft. Die Wohnung selbst lässt sich per Vollmacht kaufen, für den Antrag auf Staatsbürgerschaft müssen Sie Ihre biometrischen Daten aber persönlich abgeben.
  • Wer die Wohnung nicht gesehen hat und keine Videobesichtigung möchte. Dann kommen Sie besser für mindestens einen Tag zur Besichtigung.
  • Wer in einem Land ohne türkisches Konsulat lebt. Eine Vollmacht von einem Notar vor Ort braucht eine Apostille, in Ländern außerhalb des Haager Übereinkommens eine konsularische Legalisation, und das dauert länger.

Alle drei Situationen lassen sich vorhersehen, und für jede gibt es eine Lösung: eine kurze Reise zur Besichtigung oder für die Biometrie, eine Videobesichtigung oder eine sauber aufgesetzte Vollmacht.

Häufige Fragen

Kann ich eine Wohnung in der Türkei kaufen, ohne hinzufahren?

Ja, mit einer Vollmacht. Sie wird bei einem türkischen Konsulat ausgestellt oder bei einem Notar vor Ort, dann mit Apostille und Übersetzung.

Was kostet die Eintragung des Geschäfts?

Meist 5–7 % zusätzlich zum Preis: die Gebühr für die Umschreibung von 4 % (2 % vom Käufer, 2 % vom Verkäufer), die Gebühr des Grundbuchamts für ausländische Käufer von 20.870 TL, Versicherung, Gutachten und Dolmetscher.

Kann ich bar bezahlen?

Teilweise ja. Für die Staatsbürgerschaft werden aber nur Überweisungen anerkannt, und Bargeld lässt sich schwer belegen, deshalb ist die Zahlung über die Bank sicherer.

Brauche ich im Grundbuchamt einen Dolmetscher?

Ja, wenn der Käufer kein Türkisch spricht. Dann ist ein vereidigter Dolmetscher beim Geschäft dabei.

Professionelle Hilfe bei der Abwicklung des Immobilienkaufs in der Türkei

Unsere Fachleute haben viel Erfahrung mit Kauf und Eintragung von Immobilien für ausländische Käufer. Wir bieten das volle Spektrum an Leistungen und stehen für Sicherheit, Verlässlichkeit und ein rechtlich einwandfreies Geschäft. Alle unsere Kunden können den Kauf aus der Ferne abschließen und sich darauf verlassen, dass alles auf hohem fachlichem Niveau abläuft. Sie haben Fragen zum Immobilienerwerb in der Türkei? Rufen Sie uns an: +90 533 782 0000.

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